PoolOne Aktuell.


Impact und Reichweite.


Zielgruppen erreichen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HIGHLIGHTS

Leipzig, Astoria Hotel
Hamburg, Dock 10+11
Essen, Rhein-Ruhr Tower

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PoolOne Giant Media GmbH

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.     Die Lieferungen und Leistungen von PoolOne erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Für einzelne Geschäftsfelder werden sie ergänzt durch besondere Vertragsbedingungen.

Die von PoolOne unterbreiteten Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsschluss erfolgt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PoolOne. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragsänderungen und Ergänzungen.

2.     PoolOne wird ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Erbringung von Lieferung oder Leistungen durch PoolOne gelten als Auftragsbestätigung.

§ 2 Lieferung

1.   Der Ort der Lieferung wird im Vertrag festgelegt. Wird eine diesbezügliche Vereinbarung nicht getroffen, so gilt das Auslieferungslager von PoolOne als Liefer- und Leistungsort. Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt, in dem die zu liefernde Ware bei PoolOne zur Abholung bzw. zum Versand bereitsteht. Von PoolOne benannte Liefertermine und andere Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch PoolOne ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

2.    Bei von PoolOne nicht zu vertretenden Leistungshindernissen sowie Fällen höherer Gewalt, verlängern sich die vereinbarten Liefertermine entsprechend der Dauer des eingetretenen Leistungshindernisses.

3.    Der Versand der bestellten Ware, der entweder aus dem Lager von PoolOne oder aber direkt von dem Hersteller an den von dem Kunden bestimmten Ort durchgeführt wird, erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass PoolOne nach billigem Ermessen im Namen und auf Rechnung des Kunden einen Spediteur mit dem Transport der vom Kunden georderten Ware beauftragt. Der Spediteur wird für den Kunden tätig und nicht als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter von PoolOne. Die Lieferung durch PoolOne kann auch als Teillieferung durchgeführt werden.

4.    Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Tag des Annahmeverzuges ein Lagergeld in Höhe von 1 % des Rechnungswertes zu zahlen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, das Entstehen geringerer Kosten nachzuweisen.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

1.   Die Preise von PoolOne verstehen sich ab Lager zzgl. Transport und Verladungskosten. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern Aufträge ohne gesonderte Preisvereinbarungen durchgeführt werden, gelten die Listenpreise als vereinbart. Sofern zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten besteht, ist PoolOne berechtigt, die Preise entsprechend der bis zum Liefertermin tatsächlich eingetretenen Kostensteigerung (insbesondere Material- und Lohnpreissteigerung) zu erhöhen.

2.    Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur dann berechtigt, wenn seinerseits Gegenansprüche bestehen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder aber von PoolOne anerkannt wurden.

3.    PoolOne ist berechtigt Vorauszahlungen zu verlangen.

4.    Im Produktionspreis für Mediaeinsätze ist grundsätzlich die Entsorgung enthalten. Im Mediapreis ist der Versand vom letzten Einsatzort zum Kunden oder einer anderen Adresse im Inland (außer Inseln) enthalten.

5.    PoolOne kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn Umstände in der Einflusssphäre des Kunden die Annahme rechtfertigen, dass dieser seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen können wird – dies insbesondere bei einem gegen ihn durchgeführtes Zwangsvollstreckungs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren sowie bei Scheck- oder Wechselprotesten gegen den Kunden – und er trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Das Rücktrittsrecht von PoolOne besteht auch dann, wenn diese Umstände schon zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vorlagen, aber erst später bekannt geworden sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.      Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag benennt einen Termin, zu dem der Kunde die von ihm gewünschten Motive spätestens PoolOne reproduktionsfähig zur Verfügung stellen muss. Bei verspäteter Lieferung der Unterlagen durch den Kunden verzögert sich der Liefertermin entsprechend. PoolOne kann dem Kunden, wenn dieser den Termin zur Vorlage der Unterlagen nicht einhält, eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist PoolOne berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, Schadenersatz in einer Höhe zu zahlen, die dem Gesamtpreis des Auftrags abzüglich der ersparten Kosten von PoolOne entspricht. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.      Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Untervermietung, eine anderweitige Weitergabe der von ihm gebuchten Fläche an Dritte oder eine Anbringung von Fremdplakaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PoolOne vorzunehmen. Im Falle einer unzulässigen Untervermietung, Weitergabe oder Anbringung von Fremdplakaten ist PoolOne zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Es gelten in diesem Fall die vorgenannten Schadensersatzverpflichtungen.      

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1.     Sämtliche Lieferungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen im Eigentum von PoolOne.

2.     Im Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der Kunde im voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer erfüllungshalber an PoolOne ab. Sollten, unbeachtet der obigen Vereinbarungen, beim Kunden Beträge von Zweitkäufern eingehen, so ist jener verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an PoolOne auszukehren.

3.     Der Kunde verpflichtet sich, PoolOne bei Pfändung oder Beschlagnahme der Kaufgegenstände durch Dritte sofort schriftlich davon zu benachrichtigen und dem Dritten auf das Eigentumsrecht von PoolOne aufmerksam zu machen. Im Fall der Unterlassung der Anzeige ist der Kunde schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung, einschließlich der einer notwendig werdenden Pfandfreistellung, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Gewährleistung

1.   Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware gemäß §§ 377, 378 HGB schriftlich bei PoolOne geltend zu machen. Mangelhafte Kaufgegenstände sind vom Kunden auf Anforderung von PoolOne in unverändertem Zustand zurückzusenden. Bei Gewährleistungsansprüchen wird PoolOne unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden den Kaufgegenstand nach eigener freier Wahl kostenlos nachbessern oder ganz oder teilweise ersetzen. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

2.    Schäden und Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Benutzung hervorgerufen werden, fallen nicht unter die Gewährleistung von PoolOne.

3.    Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand selbst verändert wurde und der Mangel auf dieser Veränderung beruht.

4.    Die Farbwirkung zwischen Vorabdruck und späterem Aushang kann differieren und stellt keinen Mangel dar. Geringfügige Abweichungen in der Größe bleiben vorbehalten, sofern sie für die künftige Verwendung unerheblich sind.

5.    Sollte der vereinbarte Werbestandort wegen des Widerrufs der Genehmigung oder wegen bautechnischer Probleme nicht oder nur teilweise für die Vertragslaufzeit genutzt werden können, ist PoolOne berechtigt, mindestens zwei Alternativstandorte anzubieten, die qualitativ gleichwertig sind. Der Kunde ist verpflichtet, auf eine entsprechende Mitteilung unverzüglich zu erklären, welchen Alternativstandort er für die Schaltung bevorzugt. Gibt er die Erklärung nicht unverzüglich ab, entscheidet PoolOne, welcher geeignete Standort genutzt wird.

6.    PoolOne gewährleistet die ordnungsgemäße Montage der durch den Auftragnehmer produzierten bzw. gelieferten Werbetransparente nach dem Stand der Technik. Geringfügige Abweichungen in der Größe sind kein Grund zur Beanstandung. Vereinbarungen über monatliche Schaltzeiten beinhalten eine Aushangzeit von 28 Tagen. Bei Buchungen mit Beleuchtung gewährleistet PoolOne die Beleuchtung mindestens bis 22.00 Uhr und ab 06.00 Uhr.

7.    Bei Vorliegen eines Mangels (ausgenommen Punkt 5) sind die Ansprüche des Kunden auf ein Recht zur Mängelbeseitigung begrenzt. Ist es PoolOne nicht möglich den angezeigten Mangel zu beseitigen, ist der Auftraggeber berechtigt zu mindern oder ab Eintreten des Mangels vom Vertrag zurückzutreten (z.B. während des Aushangs eintretende Sichtbehinderungen > 5Tage). Eine bereits geleistete Vergütung wird dem Kunden anteilsmäßig zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

8.    Bei Werbeflächen, welche nicht zum Flächenangebot der PoolOne zählen, übernimmt PoolOne die Gewähr für eine ordnungsgemäße Installation des Werbetransparentes für eine Aushangdauer von 3 Monaten ab Installation. Verbleibt das Werbetransparent länger als drei Monate an der montierten Stelle, ist eine Überprüfung der Installation notwendig. Diese Überprüfung kann von PoolOne kostenpflichtig übernommen werden. Wird diese Überprüfung durch PoolOne vorgenommen, so gibt PoolOne eine erneute Gewährleistung für eine Dauer von 3 Monaten ab Überprüfung.

9.    Jede über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistung ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

1.   PoolOne haftet bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für jede eigene vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung und jede vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung seines Erfüllungsgehilfen.

2.   Desgleichen haftet PoolOne für jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

3.   Im Übrigen haftet PoolOne nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches eigenes Verhalten oder das seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist begrenzt auf die typischerweise zu erwartenden vertraglichen Risiken.

§ 8 Höhere Gewalt

1.     Höhere Gewalt (Sturm ab Windstärke 8, öffentliche Unruhen, etc.), unverschuldete Betriebsstörungen und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw. sowie alle unabwendbaren Ereignisse, die bei uns oder einem Vorlieferanten eintreten, berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschreiben. Bei drohendem Sturm ab Windstärke 8 sind wir berechtigt, die Werbeposter im Voraus zu demontieren. In den vorgenannten Fällen sind wir zum Ersatz eines Schadens nicht verpflichtet.

2.     Etwaige erforderliche Montagen/Demontagen der Werbenetze erfolgen auf Kosten des Kunden.

3.    Kommt es auf Grund einer Störung nach §8, Absatz 1 zu einer Leistungseinstellung oder einem Leistungsaufschub, so befreit dies den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung der Vergütung. Dauert eine solche Störung mehr als 10 Tage an, kann der Auftraggeber den Vertrag für die Zukunft kündigen.

§ 9 Schäden und Verlust, Lagerung

1.     Für Beschädigungen oder Verlust der Werbeposter durch Dritte oder infolge höherer Gewalt, die nach §8 hervorgerufen werden, übernehmen wir keine Haftung.

2.     Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen erfolgen nur nach schriftlicher Beauftragung des Kunden auf dessen Kosten. Etwaige notwendige Montagen/Demontagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.     Ausfalltage, die innerhalb des gebuchten Schaltungszeitraumes durch Beschädigung oder Verlust des Werbenetzes entstehen, berechtigen nicht zur Minderung.

4.     Die Werbeposter werden nach Aushangende bis zu 4 Wochen lang kostenfrei durch PoolOne eingelagert. Danach hat PoolOne das Recht die Poster ohne weitere Rücksprache mit dem Auftraggeber kostenfrei zu entsorgen. Bei Einlagerung von Werbepostern über 4 Wochen hinaus fallen Lagerkosten an, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.

§ 10 Rücktritt

1.   Sofern erforderliche behördliche Genehmigungen nicht erteilt, widerrufen oder aus städtebaulichen, von PoolOne nicht zu vertretenden Gründen, untersagt werden, ist PoolOne berechtigt den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dem Kunden wird die bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche bestehen nicht.

2.    PoolOne kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn der Inhalt der Vorlagen sittenwidrig ist, gegen die guten Sitten oder Strafvorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde hat die Möglichkeit bis spätestens 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn ein unkritisches Motiv zu liefern. Kommt es während des Aushangs wegen des Inhalts der Werbung zu begründeten rechtlichen oder sittlichen Bedenken, so ist PoolOne berechtigt den Aushang unverzüglich zu beenden und den daraus resultierenden Schaden an den Kunden zu berechnen.

3.     Aufträge können spätestens 90 Tage vor geplanter Lieferung bzw. Montage der ersten Materialien vom Kunden gebührenfrei storniert werden. Falls der Kunden 89 oder weniger Tage vor der geplanten Lieferung / Montage vom Vertrag zurücktreten will, stellt PoolOne eine Stornogebühr in Rechnung. Diese beträgt beim Auftragsrücktritt bis 35 Tage vor dem mitgeteilten Montagetermin 50 % der geschuldeten Vergütung, ab 34 Tage vorher 100 % der Vergütung. abzüglich der gesparten Eigenaufwendungen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen, für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang bei PoolOne. Dieses Stornierungsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen die Parteien lediglich die Dauer des Aushangs festgelegt haben, jedoch der Aushangtermin und der konkrete Standort im Ermessen von PoolOne steht.

4.    Bei vollständigem oder teilweisem Rücktritt durch den Kunden, entfallen ggf. gewährte Volumenrabatte vollständig und werden bei Berechnung der Entschädigung nicht berücksichtigt.

5.  Ein Ausschluss von Konkurrenzunternehmen des Kunden in unmittelbarer Nähe zum Werbeaushang kann nicht garantiert werden und berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 Urheberrechte

1.   Der Kunde versichert, dass er an allen PoolOne übergebenen Vorlagen, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Bei Ersatzansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, ist der Kunde schadensersatzpflichtig.

2.    Der Auftraggeber stellt PoolOne von eventuellen Schadensersatzansprüchen oder Rechtsverfolgungskosten insoweit frei. Insbesondere ist PoolOne berechtigt, behördlich untersagte Motive des Auftraggebers vor der Montage abzulehnen oder zu demontieren. Bei Beschlagnahme oder falls eine Demontage aus rechtlichen Gründen (Urheberrecht bzw. Wettbewerbsrecht etc.) erforderlich ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber den vollen Preis für die Laufzeit zu zahlen zzgl. eventuell entstehender Mehrkosten.

3.    PoolOne ist berechtigt Fotos, Ausschnitte, Musterdrucke und künstlerisch verfremdete Motive der bedruckten Netze bzw. Planen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Diese Einwilligung kann vom Kunden aus wichtigem Grund widerrufen werden.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

1.   Soweit beide Parteien Kaufleute sind, gilt als Erfüllungsort und als Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche die Stadt Münster, Deutschland.

2.   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

3.   Für alle Vertragsbeziehungen, denen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu Grunde liegen, gilt Deutsches Recht.

 

Datenschutz

Die im Rahmen des Geschäftsverkehrs erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden können zum Zweck der Vertragsabwicklung gespeichert werden. PoolOne verpflichtet sich, alle im Rahmen des Geschäftsverkehrs bekannt gewordenen Informationen der DSGVO entsprechend zu behandeln.

PoolOne Giant Media GmbH

Hauptsitz:
Forsmannstraße 6-8
D-22303 Hamburg
Telefon: +49-40-27 87 00-0
Fax: +49-40-27 87 00-99

Vertreten durch die Geschäftsführer der PoolOne Giant Media GmbH Arnd Giesen, Lutz Kirsten, Christian Niehoff, Hans Wittwer, Markus Stahmer.

Registergericht: Hamburg
Registernummer: HRB 166 533

 

Büro Münster

Weseler Straße 316a
D-48163 Münster
Telefon: +49-251-322-65-0
Fax: +49-251-322-65-22

e-mail: info@poolone.de - www.poolone.de

Stand: 26.01.2022

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